Pulver- und Beschichterqualifikation nach DBS 918340 –
ohne Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft

 

DBS 918340 zur Überwachung von Beschichtungsunternehmen

Zur Qualitätssicherung im Bereich der Pulverbeschichtung müssen alle Zulieferer der Deutschen Bahn ihre interne Produktionskontrolle neutral überwachen lassen. Die technischen Lieferbedingungen gelten für Beschichtungspulver und für das Pulverbeschichten. Unterschieden wird nach Anwendungsbereich zwischen Innen- und Außenanwendung und zwischen dekorativen und technischen Bereich. Die Zulassungen werden für verschiedene Texturen und Glanzgrade erteilt – Mehrfachqualifikationen von Pulvern sind möglich.

 

Für wen gilt DBS 918340

Für die Lieferung von Pulverbeschichtungen für Schienenfahrzeuge (Außen- und Innenteilen aus Aluminium und Stahllegierungen) ist die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle vorgeschrieben. Die neue DBS 918340 regelt die technischen Lieferbedingungen. Sie gilt für alle Beschichtungsstoffhersteller und Beschichter die sich als Zulieferbetrieb nach dem Deutsche Bahn Standard (DBS) qualifizieren möchten.

 

Das Verfahren

Wesentliche Änderungen gegenüber den früheren Lieferbedingungen betreffen die Qualifizierung von Beschichtungsmaterialien, dazu wurden die Prüfkriterien für Beschichter verschärft. Als akkreditiertes Labor nach ISO/IEC 17025 kann ILAK die Prüfungen für die Materialzulassungen (Pulverlacke) als auch die Überwachungen der Beschichtungsbetriebe nach DBS 918340, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft, durchführen.